Diese Aussage ist falsch!
Tattoowierungen können auch Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nehmen, wenn diese während der Arbeitszeit sichtbar sind.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.05.2021, Az. 8 Sa 1655/20, die personenbedingte Kündigung eines Lehrers für wirksam erklärt. Der Lehrer hat auf einem Sommerfest den Schülern seine Tattoowierungen gezeigt. Eine Tattoowierung auf dem Oberkörper lautete in Frakturschrift: „Meine Ehre heißt Treue“ zusammen mit dem Symbol einer sogenannten schwarzen Sonne. Diese Tattoowierungen werden mit dem rechtsradikalen Milieu in Verbindung gebracht. Die Schule hat den Lehrer gekündigt, da nach deren Auffassung die rechtsradikalen Tattoowierungen eine fehlende Eignung als Lehrer belegen. Der Lehrer ist mit seiner Kündigungsschutzklage sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos geblieben.
Die Gerichte waren der Auffassung, dass die Tattoowierungen auf fehlende Verfassungstreue hinweisen und daher Zweifel an der Eignung als Lehrer die Kündigung rechtfertigen. Letztlich hat auch das Bundesarbeitsgericht das Rechtsmittel verworfen (BAG, 08.09.2021, 2 AZN 433/21).
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
