Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer „Alle Klauseln in meinen Arbeitsvertrag sind wirksam!“ #Teil 2

Diese Aussage sollte kritisch hinterfragt werden!

In Arbeitsverträgen ist folgende Klausel sehr beliebt: „Mit der Arbeitsvergütung sind alle etwaigen Überstunden abgegolten.“.

Diese Klausel ist unwirksam (BAG, Urt. 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Einerseits bringt die Klausel die Pflicht zur Leistung von Überstunden zum Ausdruck. Andererseits wird aber nicht transparent deutlich, wie viele Überstunden in welchem Zeitraum zu leisten sind. Die Klausel ist schlicht zu schwammig.

Ausnahmsweise kann diese Klausel wirksam sein, wenn Arbeitnehmer Dienste „höherer Art“ leisten oder ein Gehalt verdienen, das über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (aktuell 2026: 8.450,00 € brutto) liegt.

Im Ergebnis lohnt sich also eine Überprüfung!

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht