Arbeitgeber:innen dürfen Maskenpflicht im Betrieb bestimmen!

Eine staatliche vorgeschriebene Maskenpflicht besteht derzeit nicht mehr. Gleichwohl dürfen Arbeitgeber:innen auf der Grundlage des Hausrechts in Verbindung mit dem arbeitsvertraglichen Direktionsrechts im Rahmen eines betrieblichen Hygienekonzepts auch eine Maskenpflicht festlegen. Falls im Betrieb ein Betriebsrat besteht, so ist der Betriebsrat zu beteiligen.

Sollte es im Betrieb also eine Maskenpflicht geben, so stellt diese keinen Vorschlag oder Appell, sondern eine Verpflichtung dar. Verstöße gegen die Maskenpflicht, können zu Abmahnungen und danach sogar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Arbeitnehmer:innen sind gut beraten, die Maskenpflicht zunächst zu beachten und gegenteilige Ansichten über das Arbeitsgericht geltend zu machen.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht