Rechtsirrtum im Arbeitsrecht: Kündigungsschutz nach der Elternzeit?

„Der Arbeitgeber kann mich nach der Elternzeit nicht kündigen!“ – Diese Aussage ist leider falsch!

Viele Beschäftigte wiegen sich nach der Rückkehr in falscher Sicherheit. Hier ist die rechtliche Realität im Überblick:

• Während Schwangerschaft & Mutterschutz: Es gilt ein strenger, besonderer Kündigungsschutz.
• Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht kündigen – es sei denn, die zuständige Landesbehörde erteilt in Ausnahmefällen vorab eine Genehmigung.
• Nach Ablauf der Elternzeit: Der besondere Schutz erlischt komplett. Ab dem ersten Arbeitstag gelten wieder die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsregeln.
• in Kleinbetrieben mit regelmäßig 10 oder weniger Mitarbeitern, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. In solchen Kleinbetrieben gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann nach der Elternzeit ohne rechtfertigenden Grund kündigen.

Fazit: Die Elternzeit schiebt das Risiko nur auf – sie schafft keinen dauerhaften Schutz für die Zeit danach.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht