Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Tattoos sind Privatsache!“

Diese Aussage ist falsch!

Tattoos können auch Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nehmen, da diese immerhin auch während der Arbeitszeit sichtbar sein können.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.05.2021, Az. 8 Sa 1655/20, die Kündigung eines Lehrers für wirksam erklärt. Der Lehrer hat auf einem Sommerfest den Schülern seine Tattoos gezeigt. Ein Tattoo auf dem Oberkörper lautete „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift mit dem Symbol einer sogenannten schwarzen Sonne. Diese Tattoos werden mit dem rechtsradikalen Milieu in Verbindung gebracht. Die Schule hat dem Lehrer gekündigt, da nach ihrer Auffassung die rechtsradikalen Tattoos eine fehlende Eignung als Lehrer belegen. Der Lehrer ist mit seiner Kündigungsschutzklage sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos geblieben. Die Gerichte waren der Auffassung, dass die Tattoos auf fehlende Verfassungstreue hinweisen und daher Zweifel an der Eignung als Lehrer die Kündigung rechtfertigen.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht