Mindestlohn ab 01.07.2022 in Höhe von 10,45 Euro

Das Mindestlohngesetz regelt seit 2014 einen bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde. Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der erste festgelegte Mindestlohn betrug ab dem 01.01.2015 8,50 Euro brutto und beträgt seit dem 01.01.2022 9,82 Euro brutto. Ab dem 01.07.2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto steigen.

Für dieses Jahr ist ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums angekündigt, um den Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro brutto anzuheben.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht