So urteilt das ArbG: Die Bezeichnung als „Ming Vase“ und die Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen stellen eine rassistische Äußerung dar und können eine fristlose Kündigung rechtfertigen!
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 05.05.2021 (AZ: 55 BV 2053/21) einen interessanten Fall entschieden. Eine Verkäuferin, die auch Mitglied des […]