So urteilt das LAG: Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer bei verspäteter Wiedereingliederung durch Arbeitgeber!
Das Landesarbeitsgericht (LAG)Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23.05.2018, AZ.: 15 Sa 1700/17, einen interessanten Fall entschieden.
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