Diese Aussage ist falsch!
Nach § 108 Gewerbeordnung haben Arbeitgeber:innen die Pflicht, Entgeltabrechnungen in Textform zu erteilen.
Viele Arbeitgeber:innen richten innerhalb eines Online-Portals für alle Angestellten einen Passwort geschützten Bereich ein und stellen darin jeden Monat die Gehaltsabrechnungen ein. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (LAG Hamm, Urt. 23.09.2022, 2 Sa 179/22) entschieden, dass die alleine Bereitstellung im Online-Portal noch nicht der gesetzlich geforderten „Erteilung“ der Entgeltabrechnung genüge. Entweder müsste die Entgeltabrechnung den Arbeitnehmer:innen über eine dienstliche Emailadresse zugesendet werden. Oder die Arbeitnehmer:innen erklären sich mit dem Empfang durch Bereitstellung ausdrücklich oder konkludent einverstanden.
Im obigen Fall des LAG Hamm hat es an einer dienstlichen Emailadresse und an dem Einverständnis gemangelt, weshalb die Klagepartei gegen die Arbeitgeberseite den Rechtsstreit gewonnen hat.
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht