Mindestlohn ab 01.01.2025: 12,82 Euro

Das Mindestlohngesetz regelt seit 2014 einen bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde. Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der erste festgelegte Mindestlohn betrug ab dem 01.01.2015 8,50 Euro brutto.

Ab dem 01.01.2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto angehoben.

Ergänzend wird die Geringfügigkeitsgrenze für Mini-Jobs von bisher 538,00 Euro brutto pro Monat ab dem 01.01.2025 auf 556,00 Euro brutto pro Monat steigen.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht