Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Lohnabtretung ist im Arbeitsvertrag wirksam ausgeschlossen!“

Diese Aussage ist falsch!

Für eine neue Einbauküche oder eine Badezimmerrenovierung nehmen Arbeitnehmer:innen gelegentlich einen Bankkredit auf. Zur Sicherung des Kredits lassen sich Banken häufig den Lohn abtreten. Bei einer Lohnabtretung erhält die Bank die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens, falls die Arbeitnehmer:innen in Zahlungsunfähigkeit geraten. Viele Arbeitgeber haben im Arbeitsvertrag standardmäßig die Abtretung ausgeschlossen, da derartige Vorfälle arbeits- und kostenintensiv sind.

Seit Oktober 2021 ist allerdings nach § 308 Nr. 9 a) Bürgerliches Gesetzbuch die Klausel eines Abtretungsverbots unwirksam.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht