Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Tattoos sind reine Privatsache!“

Diese Aussage ist falsch!

Tattoowierungen können auch Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nehmen, da diese immerhin auch während der Arbeitszeit sichtbar sein können.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.05.2021, Az. 8 Sa 1655/20, die Kündigung eines Lehrers für wirksam erklärt.

Der Lehrer hat auf einem Sommerfest den Schülern seine Tattoowierungen gezeigt. Eine Tattoowierung auf dem Oberkörper lautete „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift mit dem Symbol einer sogenannten schwarzen Sonne. Diese Tattoowierungen werden mit dem rechtsradikalen Milieu in Verbindung gebracht. Die Schule hat den Lehrer gekündigt, da nach deren Auffassung die rechtsradikalen Tattoowierungen eine fehlende Eignung als Lehrer belegen.

Der Lehrer ist mit seiner Kündigungsschutzklage sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos geblieben. Die Gerichte waren der Auffassung, dass die Tattoowierungen auf fehlende Verfassungstreue hinweisen und daher Zweifel an der Eignung als Lehrer die Kündigung rechtfertigen.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht