Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! #37 „Der Arbeitgeber kann mir jederzeit Arbeit im Home-Office zuweisen!“

Diese Aussage ist nicht richtig!

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, Arbeitnehmern Tätigkeiten im Home-Office zuzuweisen, sofern nicht im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung vereinbart worden ist.

Spiegelbildlich haben demgegenüber auch Arbeitnehmer keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen.

Der Ausbruch des Corona-Virus und die damit verbundene weltweite Krise machen es allerdings erforderlich, dass neben arbeitsrechtlichen Aspekten, der Gesundheitsschutz und die Solidarität in den Vordergrund gestellt werden müssen. Insofern erscheint ein Dialog zur einvernehmlichen Konfliktlösung zwingend erforderlich.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht