Diese Aussage ist nicht (mehr) richtig!
Arbeitnehmer mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit den behandelnden Ärzten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst bis zu 7 Kalendertage erhalten. Dazu müssen nicht die Arztpraxen aufgesucht werden.
Eine Verlängerung um weitere bis zu 7 Kalendertage ist nochmals im Wege der telefonischen Anamnese einmalig möglich.
Darüber haben sich ganz aktuell die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Hintergrund ist zum einen der Virus COVID-19 sowie die Lockerung des ärztlichen Fernbehandlungsverbotes.
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht