EuGH: Streik lässt nicht immer Entschädigungszahlung entfallen!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 23.03.2021 (Az.: Rs C-28/20) einen interessanten Fall entschieden.

Im April 2019 wurde in Schweden ein nationaler Flug wegen eines Pilotenstreiks annulliert. Ein Fluggast klagte gegenüber der Fluggesellschaft auf Entschädigungszahlung.

In der Vergangenheit haben sich Fluggesellschaften darauf berufen, dass ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand sei, der eine Entschädigungszahlung ausschließe. Dieser Argumentationen sind die Gerichte üblicherweise gefolgt.

Nunmehr differenziert der EuGH nach dem Grund des Streiks.

Soll durch den Streik Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchgesetzt werden, so sei der Streik als „Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens“, so der EuGH. Die Fluggesellschaft muss dann eine Ausgleichszahlung leisten.

Etwas anderes ist anzunehmen, wenn der Streik nicht auf bessere Arbeitsbedingungen abzielt, sondern Forderungen von staatlichen Stellen gefordert werden oder die Fluglotsen streiken.

Sind Sie betroffen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht