EuGH: Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätung und Vorverlegung!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Entscheidungen die Fluggastrechte gestärkt und eine Entschädigung auch dann zuerkannt, wenn der Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird.

Ein Flug ist als annulliert anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt (EuGH, 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20). Denn dadurch werde den Fluggästen die Möglichkeit genommen, frei über ihre Zeit zu verfügen. Abhängig von der Flugstrecke löst die erhebliche Vorverlegung eine Entschädigung von bis zu 600,00 € aus. Allerdings ist eine Entschädigung ausgeschlossen, wenn die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor dem Abflug die Vorverlegung bekannt gibt. Ferner können noch kürzere Fristen gelten, wenn ein alternativer Flug zu ähnlichen Zeiten angeboten wird.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht