Mindestlohn steigt ab 01.01.2024 auf 12,41 € brutto

Das Mindestlohngesetz regelt seit 2014 einen bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde. Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der erste festgelegte Mindestlohn betrug ab dem 01.01.2015 8,50 Euro brutto und beträgt seit dem 01.10.2022 12,00 Euro brutto.

Ab dem 01.01.2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto angehoben.

Auch die Minijob-Verdienstgrenze wird entsprechend angehoben auf monatlich 538,00 Euro brutto. Damit bleiben ca. 43 Arbeitsstunden im Monat möglich.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht