Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Während der Elternzeit entstehen keine Urlaubsansprüche!“

Diese Aussage ist falsch!

Der Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht auch in Zeiträumen, in denen keine Arbeitsleistung erfolgt. So entsteht der Urlaubsanspruch auch während einer längeren Erkrankung oder während des Mutterschutzes und auch während der Elternzeit.

Allerdings hat der Arbeitgeber die rechtliche Möglichkeit, den Erholungsurlaub in der Elternzeit zu kürzen. Die Kürzung muss nicht unbedingt während der Elternzeit, aber während des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses erklärt werden.

Die Kürzung ist nur für den Erholungsurlaub in der Elternzeit und nicht auch für andere Zeiträume möglich.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht