Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit […]