Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Bei einer Probezeitkündigung müssen Arbeitgeber:innen auch dem Betriebsrat keine näheren Angaben zum Kündigungssachverhalt machen!“
Diese Aussage ist falsch! Grundsätzlich können sich Arbeitgeber:innen bei einer ordentlichen Kündigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses innerhalb […]