Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! #2 „Auch die mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend schriftlich erklärt werden. […]