Die Zahlung von Weihnachtsgeld kann auch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, also einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, als Anspruch geregelt sein.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht einfach einseitig das Weihnachtsgeld abschaffen, auch wenn es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Sonderzahlung handelt.
Der tarifungebundene Arbeitgeber müsste die Betriebsvereinbarung zuerst kündigen. Die Betriebsvereinbarung würde dann solange nachwirken, bis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine neue Vereinbarung getroffen würde. Solange also keine neue Betriebsvereinbarung über das Weihnachtsgeld getroffen wird, haben alle Beschäftigten weiterhin Anspruch auf das bisherige Weihnachtsgeld (vgl. BAG, Urt. 26.08.2008, AZ. 1 AZR 354/07).
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht