Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Bezug von Altersrente!“

Diese Aussage ist falsch!

Immer mehr Angestellte arbeiten auch noch im Rentenalter. Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter über 60 seit dem Jahr 2007 fast verdreifacht hat und auf mehr als 2,6 Millionen angestiegen ist. Immer mehr ältere Angestellte wollen im Rentenalter noch am Erwerbsleben teilnehmen.

Grundsätzlich ist das Erreichen des Renteneintrittsalters zum Erwerb der Altersrente arbeitsrechtlich ohne Folgen für eine Beendigung. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet also nicht automatisch mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters, sondern muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Zulässig sind auch Klauseln bei Abschluss des Arbeitsvertrages, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des Renteneintrittsalters beendet wird. Dann muss allerdings eine entsprechende Klausel vereinbart worden sein.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht