Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! #17 „Wenn ich die Kündigung bekommen habe, kann ich sofort zu Hause bleiben!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Weder die Arbeitnehmerseite, noch die Arbeitgeberseite können einseitig den Beschäftigungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag aufheben. Mit […]