Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Eine sachgrundlose Befristungen sind immer ausgeschlossen, wenn Arbeitnehmer:innen zuvor bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Eigentlich regelt das Gesetz unter § 14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz ein so genanntes Vorbeschäftigungsverbot. Da […]