Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses über Whatsapp ist wirksam!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend schriftlich erklärt werden. […]
