Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses über Whatsapp gilt!“
Diese Aussage ist falsch.Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend schriftlich erklärt werden. Das Landesarbeitsgericht […]