Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Ein durchgeführtes bEM gilt bis in die Ewigkeit!“
Diese Aussage ist falsch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.11.2021, AZ. 2 AZR 138/21, entschieden, dass Arbeitgeber immer […]
Diese Aussage ist falsch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.11.2021, AZ. 2 AZR 138/21, entschieden, dass Arbeitgeber immer […]
Diese Aussage ist falsch.Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend schriftlich erklärt werden. Das Landesarbeitsgericht […]
Die Stadt Iserlohn hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000,00 €, welche sie einem Verwaltungsangestellten […]