Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer „Fortbildungskosten sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe zurückzuzahlen.“
Diese Klausel ist unwirksam. Häufig werden in Arbeitsverträgen wie oben oder ähnliche Rückzahlungsklauseln verwendet. Durch diese Klauseln möchten Arbeitgeber:innen sicherstellen, […]