Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Arbeitgeber:innen brauchen immer einen Kündigungsgrund!“
Diese Aussage ist falsch. Denn grundsätzlich entscheidet die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer:innen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist oder nicht. […]