Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Corona-Bonus muss nach Kündigung zurück gezahlt werden!“
Diese Aussage ist falsch! Unternehmen dürfen Angestellten bis März 2022 insgesamt maximal 1.500,00 € Corona-Bonus als Sonderzahlung leisten. Diese Sonderzahlung […]