Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Arbeitgeber brauchen immer einen Kündigungsgrund!“
Diese Aussage ist nicht richtig.Denn grundsätzlich entscheidet die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer/innen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist oder nicht. […]