Nach einem Verkehrsunfall sind zunächst die Sofortmaßnahmen zu erledigen, wie etwa Erste Hilfe leisten, Polizei anrufen, Beweisfotos schießen und Ähnliches.
Nach diesen Sofortmaßnahmen geht der Stress dann sofort weiter. Zur Schadenkalkulation müsste ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung müsste ermittelt und einbezogen werden. Dann kann mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche begonnen werden.
Aber…welche Schadenspositionen sind berechtigt?
Zur Unterstützung kann und sollte anwaltliche Hilfe hinzugezogen werden.
Grundsätzlich zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Denn auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) die Einschaltung eines Rechtsanwalts von Anfang an als erforderlich angesehen. Dadurch soll Chancengleichheit zwischen dem Unfallopfer und der gegnerischen Haftpflichtversicherung hergestellt werden. Zudem ist die Rechtslage selbst bei einfachen Unfallsachen mit Blick auf die komplizierte Entwicklung der Rechtsprechung und der Schadenspositionen, z.B. „Stundenverrechnungssätze“ oder „Ersatzteilzuschläge“ oder „Mietwagenkosten“ ohne Unterstützung durch einen Experten nicht mehr überschaubar.
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht