Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Betriebsrat hat Anspruch auf Kommunikation in deutscher Sprache!“

Diese Aussage ist falsch!

Der Betriebsrat hat u.a. die Aufgabe, dass im Betrieb Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und er die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und wahrnimmt. Dazu gehört es insbesondere, dass der Betriebsrat Maßnahmen beantragt, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.

Es ist zunächst selbstverständlich, dass der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung in deutscher Sprache kommuniziert. Allerdings hat der Betriebsrat in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg (Beschluss 18.06.2020, 1 TaBV 33/19) eine Unternehmensleitung angetroffen, die mit ihm nur in Englisch kommunizieren konnte. Der Betriebsrat sah sich in seinen Rechten verletzt und hat geklagt. Das LAG sieht demgegenüber keine Rechte des Betriebsrats verletzt, da das Unternehmen keine Vorgaben zur Sprache mache.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht