Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis ist höchst umstritten!

Das BAG hat zuletzt mit Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11, entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine abschließende Bedauerns-/ Dankes-/ Wunschformel haben. Mit einer solchen Formel bringt der Arbeitgeber am Ende des Zeugnisses sein Bedauern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie seinen Dank für geleistete Arbeit und gute Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck.

Diesem mehr als 20 Jahre dauernden Rechtsgrundsatz ist nunmehr das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 12.01.2021, 3 Sa 800/20, entgegengetreten. In einem leicht überdurchschnittlichen Arbeitszeugnis habe der Arbeitnehmer Anspruch auf eine abschließende Dankes-/ Wunschformel. Denn ein geübter Personalentscheider lese viele Zeugnisse unter Zeitdruck und erwarte in einem leicht überdurchschnittlichen Arbeitszeugnis wenigstens eine abschließende Dankes-/ Wunschformel. Bei dem Fehlen einer solchen Schlussformel entstehe ein widersprüchlicher und damit negativer Eindruck zu der leicht überdurchschnittlichen Bewertung des restlichen Zeugnistextes.

Gegen das Urteil ist Revision zum BAG eingereicht.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht