Der gesetzliche Mindestlohn wird schrittweise angehoben:
- Ab 01.01.2021 auf 9,50 € brutto je Zeitstunde
- Ab 01.07.2021 auf 9,60 € brutto je Zeitstunde
- Ab 01.01.2022 auf 9,82 € brutto je Zeitstunde
- Ab 01.07.2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde
Nach dem Mindestlohngesetz hat jeder volljährige Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen unabdingbaren Anspruch auf Arbeitsvergütung in Höhe des Mindestlohns.
Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht