Verkehrsrecht: Unfall gehabt – was tun!

„Was muss ich tun, wenn es gekracht hat?“

Nach einem Verkehrsunfall, der statistisch gesehen leider alle 12 Sekunden bei uns erfolgt, sollte zuerst die Unfallstelle gesichert werden. Dazu gehört, den Warnblinker einzuschalten und das Warndreieck in einem Abstand von 50-100 Metern aufzustellen. Dabei sollte die Warnweste getragen werden.

Dann ist zu entscheiden, ob Erste Hilfe geleistet werden muss.

Bei Blechschäden wäre sodann die Beweisdokumentation vorzunehmen. Es sind Fotos von der Unfallstelle und von den Fahrzeugschäden anzufertigen. Auch Augenzeugen sind um ihre Personalien zu bitten.

Sodann ist zu entscheiden, ob die Polizei zu rufen ist. Die Polizeibeamten klären nicht die Haftungsfrage. Sie erteilen eine Unfallmitteilung. Allerdings können die Beamten auch Verwarngelder anordnen. In dem Fall, dass ein Unfallverursacher ein Verwarngeld zahlt, wird es für ihn im Zivilverfahren argumentativ sehr schwer, seine Haftung auszuschließen. Daher raten wir zur Hinzuziehung der Polizei an, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Abschließend ist der Unfallort von Blechteilen oder Scherben zu säubern.

Nach den Sofortmaßnahmen ist entweder ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten zur Schadenkalkulation einzuholen. Mithilfe der Beweisdokumentation, der Unfallmitteilung und der Schadenkalkulation kann mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche begonnen werden.

Oliver Sonntag

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht