Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Arbeitgeber:innen müssen die Arbeitszeiten der Angestellten selbst erfassen!“
Diese Aussage ist falsch! Grundsätzlich sind Arbeitgeber:innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, zur Sicherung des Gesundheitsschutzes […]