Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Zeitarbeitsunternehmen können betriebsbedingt kündigen, wenn der Kunde keinen Arbeitskräftebedarf mehr hat!“
Diese Aussage ist falsch! Das Leiharbeitsverhältnis erfolgt zwischen drei Vertragspartnern. Zwischen Zeitarbeitsunternehmen (Arbeitgeber) und Leiharbeitnehmer besteht ein ganz normales Arbeitsverhältnis. […]