So urteilt das ArbG München: Betriebsratswahl: Wählbarkeit nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht während des Verfahrens über die Wirksamkeit einer Befristung weiter fort
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (19 BVGa 26/26) ging es um einen Antrag der Arbeitgeberin, einen Mitarbeiter, von der Wahlvorschlagsliste zu […]
