Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Eine sachgrundlose Befristung ist immer ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zuvor bei dem Arbeitgeber beschäftigt war!“
Diese Aussage ist nicht richtig. Eigentlich regelt das Gesetz unter § 14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz ein so genanntes Vorbeschäftigungsverbot. Nach […]