Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses über Whatsapp gilt!“
Diese Aussage ist falsch. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwingend schriftlich erklärt werden. Diese […]