Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! „Jeder Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall!“

Diese Aussage ist falsch!

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall eines Arbeitnehmenden während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit (also während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg). Der Arbeitsunfall löst umfangreiche Ansprüche in der gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Im Homeoffice kann eine Tätigkeit sowohl dem dienstlichen aber auch dem privaten Lebensbereich dienen. Nur ein Unfall bei einer dienstlichen Tätigkeit ist gesetzlich unfallversichert.

Ein Treppensturz auf dem Weg in das Büro zur Durchführung eines dienstlichen Telefonats ist ein Arbeitsunfall (vgl. Bundessozialgericht, Urteil 27.11.2018, AZ. B 2 U 28/17 R). Ein Treppensturz auf dem Weg zur Waschmaschine unterfällt dagegen nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und ist kein Arbeitsunfall.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht