Arbeitsrecht: Erstaunliche Rechtsirrtümer! #34 „Wenn ein Orkan stürm, darf ich zuhause bleiben und werde trotzdem vom Chef bezahlt!“

Diese Aussage ist falsch!

Es gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“.

Extreme Wettersituationen, wie zB Orkan, Glatteis oder Schnee, können für Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu einer Gefahr machen. Grundsätzlich trägt allerdings nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer das so genannte Wegerisiko.

Damit ist gemeint, dass der Arbeitnehmer das Risiko dafür trägt, dass er seinen Arbeitsplatz antreten kann, um dadurch Arbeitsvergütung fordern zu dürfen. Ist der Arbeitnehmer daran gehindert, weil die öffentlichen Verkehrsmittel wegen Schneefall oder Orkan nicht oder nur verspätet fahren, haben Arbeitnehmer diesem Umstand Rechnung zu tagen, in dem sie sich früher auf den Weg zur Arbeit machen, um eine Verspätung zu verhindern. Ansonsten verlieren sie den Anspruch auf Vergütung.

Oliver Sonntag
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht