{"id":993,"date":"2023-02-23T12:02:23","date_gmt":"2023-02-23T11:02:23","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=993"},"modified":"2023-02-23T12:02:23","modified_gmt":"2023-02-23T11:02:23","slug":"so-urteilt-das-bag-verschieden-hohe-tarifliche-zuschlaege-bei-regelmaessiger-und-unregelmaessiger-nachtarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/02\/23\/so-urteilt-das-bag-verschieden-hohe-tarifliche-zuschlaege-bei-regelmaessiger-und-unregelmaessiger-nachtarbeit\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Verschieden hohe tarifliche Zuschl\u00e4ge bei regelm\u00e4\u00dfiger und unregelm\u00e4\u00dfiger Nachtarbeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die f\u00fcr unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit einen h\u00f6heren Zuschlag vorsieht als f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit, verst\u00f6\u00dft dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund f\u00fcr die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem h\u00f6heren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelm\u00e4\u00dfiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beklagte ist ein Unternehmen der Getr\u00e4nkeindustrie. Die Kl\u00e4gerin leistete dort im Streitzeitraum Nachtarbeit im Rahmen eines Wechselschichtmodells. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis der Parteien gilt der Manteltarifvertrag zwischen dem Verband der Erfrischungsgetr\u00e4nke-Industrie Berlin und Region Ost e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst\u00e4tten Hauptverwaltung vom 24. M\u00e4rz 1998 (MTV). Der MTV regelt, dass der Zuschlag zum Stundenentgelt f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit 20 % und f\u00fcr unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit 50 % betr\u00e4gt. Arbeitnehmer\/innen, die Dauernachtarbeit leisten oder in einem 3-Schicht-Wechsel eingesetzt werden, haben daneben f\u00fcr je 20 geleistete Nachtschichten Anspruch auf einen Tag Schichtfreizeit. Die Kl\u00e4gerin erhielt f\u00fcr die von ihr geleistete regelm\u00e4\u00dfige Nachtschichtarbeit den Zuschlag iHv. 20 %. Sie ist der Auffassung, die unterschiedliche H\u00f6he der Nachtarbeitszuschl\u00e4ge versto\u00dfe gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Ein sachlicher Grund f\u00fcr die unterschiedliche Behandlung bestehe unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auf den es allein ankomme, nicht. Der Anspruch auf Schichtfreizeit beseitige die Ungleichbehandlung nicht, da damit nicht die spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit ausgeglichen w\u00fcrden. Mit ihrer Klage verlangt die Kl\u00e4gerin weitere Nachtarbeitszuschl\u00e4ge iHd. Differenz zwischen dem Zuschlag f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige und unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Kl\u00e4gerin das Urteil des Arbeitsgerichts abge\u00e4ndert und der Klage teilweise stattgegeben. Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 9. Dezember 2020 \u2013 10 AZR 332\/20 (A) \u2013 vgl. PM Nr. 46\/20) hat der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union mit Urteil vom 7. Juli 2022 \u2013 C-257\/21 \u2013 entschieden, dass die Regelung von Nachtarbeitszuschl\u00e4gen in Tarifvertr\u00e4gen keine Durchf\u00fchrung von Unionsrecht ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachgehend zu dieser Entscheidung hatte die Revision der Beklagten vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Regelung im MTV zu unterschiedlich hohen Zuschl\u00e4gen f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige und unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit verst\u00f6\u00dft nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Arbeitnehmer, die regelm\u00e4\u00dfige bzw. unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit im Tarifsinn leisten, sind zwar miteinander vergleichbar. Auch werden sie ungleich behandelt, indem f\u00fcr unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit ein h\u00f6herer Zuschlag gezahlt wird als f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit. F\u00fcr diese Ungleichbehandlung ist vorliegend aber ein aus dem Tarifvertrag erkennbarer sachlicher Grund gegeben. Der MTV beinhaltet zun\u00e4chst einen angemessenen Ausgleich f\u00fcr die gesundheitlichen Belastungen sowohl durch regelm\u00e4\u00dfige als auch durch unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit und hat damit Vorrang vor dem gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag nach \u00a7 6 Abs. 5 ArbZG. Daneben bezweckt der MTV aber auch, Belastungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten, die unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit leisten, wegen der schlechteren Planbarkeit dieser Art der Arbeitseins\u00e4tze auszugleichen. Den Tarifvertragsparteien ist es im Rahmen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Tarifautonomie nicht verwehrt, mit einem Nachtarbeitszuschlag neben dem Schutz der Gesundheit weitere Zwecke zu verfolgen. Dieser weitere Zweck ergibt sich aus dem Inhalt der Bestimmungen des MTV. Eine Angemessenheitspr\u00fcfung im Hinblick auf die H\u00f6he der Differenz der Zuschl\u00e4ge erfolgt nicht. Es liegt im Ermessen der Tarifvertragsparteien, wie sie den Aspekt der schlechteren Planbarkeit f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten, die unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit leisten, finanziell bewerten und ausgleichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023 \u2013 10 AZR 332\/20 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2020 \u2013 8 Sa 2030\/19 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><em>Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat gleichlautend auch in dem Parallelverfahren \u2013 10 AZR 333\/20 \u2013 entschieden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Zur Entscheidung am heutigen Tag standen daneben weitere Verfahren mit vergleichbaren tariflichen Regelungen zum Manteltarifvertrag f\u00fcr die Milch-, K\u00e4se- und Schmelzk\u00e4seindustrie vom 16. M\u00e4rz 1989 (- 10 AZR 379\/20 -), zum Manteltarifvertrag f\u00fcr die milchbe- und verarbeitenden Molkereibetriebe Niedersachsen\/Bremen vom 22. Januar 1997 (- 10 AZR 461\/20 -) sowie zum Bundesmanteltarifvertrag f\u00fcr die S\u00fc\u00dfwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (- 10 AZR 397\/20 -). In diesen Verfahren hatten die Vorinstanzen die Klagen jeweils abgewiesen. Die Revisionen der Kl\u00e4ger hatten vor dem Zehnten Senat keinen Erfolg. Auch die Auslegung dieser Tarifvertr\u00e4ge ergibt, dass mit den h\u00f6heren Zuschl\u00e4gen bei unregelm\u00e4\u00dfig auftretender Nachtarbeit neben dem spezifischen Ausgleich f\u00fcr die Nachtarbeit die zus\u00e4tzlichen Belastungen durch die fehlende Planbarkeit solcher Arbeitseins\u00e4tze ausgeglichen werden sollen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 11\/23 vom 22.02.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die f\u00fcr unregelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit einen h\u00f6heren Zuschlag vorsieht als f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Nachtarbeit, verst\u00f6\u00dft dann nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[161,19,95,162],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/993"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=993"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/993\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":994,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/993\/revisions\/994"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=993"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=993"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=993"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}