{"id":960,"date":"2023-01-12T15:16:31","date_gmt":"2023-01-12T14:16:31","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=960"},"modified":"2023-01-12T15:16:31","modified_gmt":"2023-01-12T14:16:31","slug":"arbg-siegburg-krankfeiern-auf-white-night-ibiza-party-rechtfertigt-fristlose-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2023\/01\/12\/arbg-siegburg-krankfeiern-auf-white-night-ibiza-party-rechtfertigt-fristlose-kuendigung\/","title":{"rendered":"ArbG Siegburg: &#8222;Krankfeiern&#8220; auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"\n<p>Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber f\u00fcr 2 Tage krank und nimmt an einer &#8222;Wild Night Ibiza Party&#8220; teil, ist von einer vorget\u00e4uschten Arbeitsunf\u00e4higkeit auszugehen. Eine fristlose K\u00fcndigung kann dann gerechtfertigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin war bei der Beklagten seit 2017 als Pflegeassistentin besch\u00e4ftigt. Sie war f\u00fcr Samstag, den 02.07.2022, und Sonntag, den 03.07.2022, zum Sp\u00e4tdienst eingeteilt. F\u00fcr die Dienste meldete sie sich bei der Beklagten krank. In dieser Nacht fand im sog. Schaukelkeller in Hennef die White Night Ibiza Party statt, auf der Fotos von der feiernden Kl\u00e4gerin entstanden. Diese fanden sich beim WhatsApp-Status der Kl\u00e4gerin und auf der Homepage des Partyveranstalters. Die Beklagte k\u00fcndigte ihr daraufhin fristlos. Hiergegen erhob sie K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Urteil vom 16.12.2022 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Die fristlose K\u00fcndigung hielt es f\u00fcr gerechtfertigt. Der wichtige K\u00fcndigungsgrund liege darin, dass die Kl\u00e4gerin \u00fcber ihre Erkrankung get\u00e4uscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerst\u00f6rt habe. F\u00fcr die Kammer stand aufgrund der Fotos fest, dass sie am Tage ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunf\u00e4higkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der White Night Ibiza Party teilgenommen habe, w\u00e4hrend sie sich f\u00fcr die Dienste am 02.07. und 03.07.2022 gegen\u00fcber der Beklagten arbeitsunf\u00e4hig meldete.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei damit ersch\u00fcttert. Die Erkl\u00e4rung der Kl\u00e4gerin sie habe an einer 2-t\u00e4gigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachtr\u00e4glich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht der Kl\u00e4gerin nicht. Die Kammer ging davon aus, dass die Kl\u00e4gerin die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen. Dies ergebe sich bereits aus ihren Einlassungen im Verfahren. So habe sie einger\u00e4umt, dass sie dem Arbeitgeber gegen\u00fcber am 05.07.2022 mitgeteilt hat, sich wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gef\u00fchlt zu haben. Im Verfahren habe sie dann eine 2-t\u00e4gige psychische Erkrankung vorgetragen, die nach genau einem Wochenende ohne weitere therapeutische Ma\u00dfnahmen ausgeheilt gewesen sei. Dies sei schlicht unglaubhaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht K\u00f6ln eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht Siegburg, Urteil, Aktenzeichen 5 Ca 1200\/22<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Arbeitsgericht Siegburg, Pressemitteilung vom 10.01.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber f\u00fcr 2 Tage krank und nimmt an einer &#8222;Wild Night Ibiza Party&#8220; teil, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[5,42,19,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/960"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=960"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/960\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":961,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/960\/revisions\/961"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=960"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=960"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=960"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}