{"id":874,"date":"2022-09-14T09:11:26","date_gmt":"2022-09-14T07:11:26","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=874"},"modified":"2022-09-14T09:11:26","modified_gmt":"2022-09-14T07:11:26","slug":"so-urteilt-das-bag-einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/09\/14\/so-urteilt-das-bag-einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats\/","title":{"rendered":"So urteilt das BAG: Einf\u00fchrung elektronischer Zeiterfassung &#8211; Initiativrecht des Betriebsrats"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Arbeitgeber ist nach \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuf\u00fchren, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einf\u00fchrung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach \u00a7 87 BetrVG besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der antragstellende Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen, die eine vollstation\u00e4re Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten, schlossen im Jahr 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zeitgleich verhandelten sie \u00fcber eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Eine Einigung hier\u00fcber kam nicht zustande. Auf Antrag des Betriebsrats setzte das Arbeitsgericht eine Einigungsstelle zum Thema \u201eAbschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einf\u00fchrung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung\u201c ein. Nachdem die Arbeitgeberinnen deren Zust\u00e4ndigkeit ger\u00fcgt hatten, leitete der Betriebsrat dieses Beschlussverfahren ein. Er hat die Feststellung begehrt, dass ihm ein Initiativrecht zur Einf\u00fchrung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zusteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Betriebsrat hat nach \u00a7 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG* ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schlie\u00dft ein \u2013 ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares \u2013 Initiativrecht des Betriebsrats zur Einf\u00fchrung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 \u2013 1 ABR 22\/21 \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 27.07.2021 \u2013 7 TaBV 79\/20 \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><em>*\u00a7 3 ArbSchG lautet auszugsweise:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00a7 3 Grundpflichten des Arbeitgebers<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(1)&nbsp;<\/em><em><sup>1<\/sup>Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Besch\u00e4ftigten bei der Arbeit beeinflussen.&nbsp;<\/em><em><sup>2<\/sup>Er hat die Ma\u00dfnahmen auf ihre Wirksamkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und erforderlichenfalls sich \u00e4ndernden Gegebenheiten anzupassen. \u2026<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(2) Zur Planung und Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Ber\u00fccksichtigung der Art der T\u00e4tigkeiten und der Zahl der Besch\u00e4ftigten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>1. f\u00fcr eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen \u2026<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 35\/22 vom 13.09.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Arbeitgeber ist nach \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuf\u00fchren, mit dem die von den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,95,130],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/874"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=874"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/874\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":875,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/874\/revisions\/875"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=874"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=874"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=874"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}