{"id":853,"date":"2022-08-25T09:15:53","date_gmt":"2022-08-25T07:15:53","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=853"},"modified":"2022-08-25T09:15:53","modified_gmt":"2022-08-25T07:15:53","slug":"lag-berlin-stationierung-von-weniger-flugzeugen-am-ber-kuendigungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/08\/25\/lag-berlin-stationierung-von-weniger-flugzeugen-am-ber-kuendigungen\/","title":{"rendered":"LAG Berlin: Stationierung von weniger Flugzeugen am BER \u2013 K\u00fcndigungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat \u00fcber betriebsbedingte K\u00fcndigungen entschieden, die die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen\u00a0BER\u00a0stationierten Flugzeuge ausgesprochen hat. Die Fluggesellschaft hat in einem Interessenausgleich mit der Personalvertretung vereinbart, im Zuge der Herausnahme\/Verlegung von 16 der zuvor 34 Flugzeuge aus der Easyjet Base\u00a0BER\u00a0ab Dezember 2020, zun\u00e4chst 418 Arbeitspl\u00e4tze abzubauen und erst im Mai\/Juni 2021 auf der Basis der Nachfrage und wirtschaftlichen Entwicklung der Fluggesellschaft \u00fcber einen Abbau von weiteren bis zu 320 Arbeitspl\u00e4tzen zu entscheiden. Im Folgenden wurden im November 2020 im Zuge einer ersten K\u00fcndigungswelle und im Juni 2021 im Zuge einer zweiten K\u00fcndigungswelle betriebsbedingte K\u00fcndigungen ausgesprochen. Bei der Fluggesellschaft war in der Zeit von April 2020 bis Juni 2021 Kurzarbeit angeordnet. Nach erstinstanzlichen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Cottbus \u00fcber K\u00fcndigungsschutzklagen hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg \u00fcber Berufungen gegen diese Urteile entschieden. Weitere Verfahren sind anh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Entscheidung der 5. Kammer und dem folgend weiterer Kammern des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind ausgesprochene K\u00fcndigungen der ersten K\u00fcndigungswelle wirksam. Zur Begr\u00fcndung hat das Landesarbeitsgericht ausgef\u00fchrt, die K\u00fcndigungen seien durch betriebsbedingte Gr\u00fcnde gerechtfertigt. Es sei aufgrund der unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung der am&nbsp;BER&nbsp;stationierten bzw. der als \u201eFlugzeugkontingent\u201c dem&nbsp;BER&nbsp;zugeordneten Anzahl von Flugzeugen von 34 auf 18 von einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Besch\u00e4ftigungsbedarfes auszugehen. Die Beklagte habe schl\u00fcssig dargelegt, mit welcher Anzahl von Besch\u00e4ftigten sie den verbleibenden Bestand an Flugzeugen vom&nbsp;BER&nbsp;aus betreiben wolle. Zwar sei die angeordnete Kurzarbeit ein Indiz f\u00fcr einen nur vor\u00fcbergehenden Arbeitsmangel, Anlass der K\u00fcndigung sei jedoch nicht der vor\u00fcbergehende Arbeitsmangel, sondern die ab Juni 2020 geplante und ab Dezember 2020 umgesetzte Reduzierung des Flugzeugkontingents. Dass die Beklagte keine langfristig g\u00fcltigen Flugpl\u00e4ne aufstelle, sondern kurzfristig und flexibel auf die Nachfrage reagiere, stehe einem dauerhaften Wegfall der betroffenen Arbeitspl\u00e4tze nicht entgegen. Kurzfristige Flugplan\u00e4nderungen zw\u00e4ngen nur dann zu einer Vergr\u00f6\u00dferung des Flugzeugkontingents, wenn sie mit dem bestehenden Kontingent nicht abgewickelt werden k\u00f6nnten, wof\u00fcr es keine Anhaltspunkte gebe. Bei der Sozialauswahl habe die Beklagte den bestehenden Beurteilungsspielraum nicht \u00fcberschritten. Dass die Beklagte anders als in \u00a7 17 Absatz 3 Satz 1 K\u00fcndigungsschutzgesetz vorgesehen das Schreiben zur Einleitung des Konsultationsverfahrens der Bundesagentur nicht gleichzeitig mit der Einleitung des Konsultationsverfahrens, sondern erst gemeinsam mit der Massenentlassungsanzeige zugeleitet habe, f\u00fchre nicht zur Unwirksamkeit der K\u00fcndigung. Es handle sich um eine verfahrensordnende Vorschrift, deren Verletzung nach dem Zweck der Vorschrift auch unter Ber\u00fccksichtigung europarechtlicher Vorgaben nicht zur Nichtigkeit der K\u00fcndigung f\u00fchre.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2022, Aktenzeichen 5 Sa 1584\/21<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die Frage der Folgen eines Versto\u00dfes gegen \u00a7 17 Absatz 3 Satz 1 K\u00fcndigungsschutzgesetz die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Entscheidung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind ausgesprochene K\u00fcndigungen der zweiten K\u00fcndigungswelle unwirksam. Zur Begr\u00fcndung hat das Landesarbeitsgericht ausgef\u00fchrt, betriebsbedingte Gr\u00fcnde f\u00fcr diese sp\u00e4teren K\u00fcndigungen seien nicht feststellbar. Nach Vortrag der Fluggesellschaft habe mit der unternehmerischen Entscheidung im Oktober 2020 nur der Abbau von 418 Positionen festgestanden. Entsprechend h\u00e4tten sich die zun\u00e4chst nicht gek\u00fcndigten Besch\u00e4ftigten auch weiterhin in Kurzarbeit befunden. Da Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld einen vor\u00fcbergehenden Arbeitsmangel voraussetze, spreche dies f\u00fcr die Annahme eines nur vor\u00fcbergehenden Arbeitsmangels hinsichtlich des verbleibenden Personals. Eine behauptete weitere, nicht schriftlich abgefasste unternehmerische Entscheidung bleibe vage, ein dauerhafter Wegfall von Arbeitspl\u00e4tzen lasse sich auf dieser Grundlage nicht feststellen. Zudem k\u00f6nne allein die Reduzierung der Zahl der dem&nbsp;BER&nbsp;zugeordneten Flugzeuge die K\u00fcndigung auch deshalb nicht rechtfertigen, weil es um einen Abbau von mehr Arbeitspl\u00e4tzen gehe, als dies rechnerisch der Reduzierung der Flugzeuge entspreche. Die damit vorliegende Entscheidung, k\u00fcnftig mit weniger Personal arbeiten zu wollen, sei vom K\u00fcndigungsentschluss nicht zu unterscheiden und m\u00fcsse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchf\u00fchrbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit n\u00e4her erl\u00e4utert werden. Dies sei hier nicht hinreichend geschehen. Auch kurze Zeit sp\u00e4ter getroffene Regelungen zu zus\u00e4tzlichen Eins\u00e4tzen des verbleibenden Personals \u00fcber die regul\u00e4re Arbeitszeit hinaus spr\u00e4chen gegen einen dauerhaften Wegfall des Besch\u00e4ftigungsbedarfs.<\/p>\n\n\n\n<p>Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2022, Aktenzeichen 9 Sa 1637\/21<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der Unwirksamkeit der K\u00fcndigung kam es auf die Folgen eines Versto\u00dfes gegen \u00a7 17 Absatz 3 Satz 1 K\u00fcndigungsschutzgesetz nicht an. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 18\/22 vom 10.08.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat \u00fcber betriebsbedingte K\u00fcndigungen entschieden, die die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen\u00a0BER\u00a0stationierten Flugzeuge [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/853"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=853"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/853\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":854,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/853\/revisions\/854"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=853"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=853"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=853"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}