{"id":835,"date":"2022-08-03T10:46:34","date_gmt":"2022-08-03T08:46:34","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=835"},"modified":"2022-08-03T10:46:34","modified_gmt":"2022-08-03T08:46:34","slug":"arbeitsgericht-siegburg-taeuschung-ueber-corona-impfstatus-rechtfertigt-fristlose-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/08\/03\/arbeitsgericht-siegburg-taeuschung-ueber-corona-impfstatus-rechtfertigt-fristlose-kuendigung\/","title":{"rendered":"Arbeitsgericht Siegburg: T\u00e4uschung \u00fcber Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"\n<p>T\u00e4uscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber \u00fcber seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose K\u00fcndigung gerechtfertigt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der 46-j\u00e4hrige Kl\u00e4ger war bei der Beklagten seit 2006 als Monteur besch\u00e4ftigt. Im streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden. Im November 2021 legte der Kl\u00e4ger negative Tests vor, da er nach seinen Angaben nicht geimpft sei. Nach einer Erkrankung Anfang Dezember legte er pl\u00f6tzlich einen Barcode zum Nachweis einer Impfung vor. Aus diesem ergab sich, dass er bereits im Juli 2021 zum zweiten Mal geimpft worden sei. Eine Erkl\u00e4rung hatte der Kl\u00e4ger f\u00fcr sein Verhalten nicht. Die Beklagte k\u00fcndigte ihm daraufhin wegen Vorlage eines gef\u00e4lschten Impfnachweises fristlos. Hiergegen erhob er K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Urteil vom 23.06.2022 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Die fristlose K\u00fcndigung hielt es f\u00fcr gerechtfertigt. Der wichtige K\u00fcndigungsgrund lag nach Auffassung der Kammer darin, dass der Kl\u00e4ger \u00fcber seinen Impfstatus get\u00e4uscht und damit erheblich gegen die sich aus \u00a7 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht zur R\u00fccksichtnahme auf die Interessen der Beklagten versto\u00dfen und deren Vertrauen in seine Redlichkeit zerst\u00f6rt habe. Die Kammer ging davon aus, dass der Kl\u00e4ger tats\u00e4chlich nicht geimpft sei. Er h\u00e4tte vortragen m\u00fcssen, wann er sich wo habe impfen lassen. Stattdessen habe er lediglich ausgef\u00fchrt, keine Angaben dazu machen zu wollen. Dabei w\u00e4re ihm dies angesichts der Daten in seinem Impfpass ohne weiteres m\u00f6glich gewesen. Damit sei als unstreitig anzusehen, dass der Kl\u00e4ger nicht geimpft sei. Damit stelle sein Versuch, durch Vorlage eines unrichtigen Impfnachweises seinen Zutritt zum Betrieb zu erwirken, ohne einen tagesaktuell negativen Corona-Test vorlegen zu m\u00fcssen, eine massive Pflichtverletzung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht K\u00f6ln eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 23.06.2022, Az. 3 Ca 2171\/21<br>Quelle: Arbeitsgericht Siegburg, Pressemitteilung vom 26.07.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>T\u00e4uscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber \u00fcber seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose K\u00fcndigung gerechtfertigt sein. Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[92,6,5,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/835"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=835"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/835\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":836,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/835\/revisions\/836"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=835"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=835"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=835"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}