{"id":830,"date":"2022-07-29T10:14:17","date_gmt":"2022-07-29T08:14:17","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=830"},"modified":"2022-07-29T10:14:17","modified_gmt":"2022-07-29T08:14:17","slug":"arbg-kiel-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-reise-in-ein-hochrisikogebiet-mit-geringerer-inzidenz-als-in-deutschland-fuehrt-zu-keiner-selbstverschuldeten-arbeitsunfaehigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/07\/29\/arbg-kiel-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-reise-in-ein-hochrisikogebiet-mit-geringerer-inzidenz-als-in-deutschland-fuehrt-zu-keiner-selbstverschuldeten-arbeitsunfaehigkeit\/","title":{"rendered":"ArbG Kiel: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall &#8211; Reise in ein Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland f\u00fchrt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von\u00a0\u00a7\u00a03\u00a0Abs.\u00a01 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort\u00a0bzw.\u00a0in Deutschland h\u00f6her liegt. Die Wertung des\u00a0\u00a7\u00a056\u00a0Abs.\u00a01 Satz 4\u00a0IfSG\u00a0(Infektionsschutzgesetz) findet keine Anwendung. Dies hat \u00a0das Arbeitsgericht Kiel am 27. Juni 2022 entschieden (5 Ca 229 f\/22).<\/p>\n\n\n\n<p>Die dreifach geimpfte Kl\u00e4gerin reiste im Januar\/Februar 2022 in die Dominikanische Republik. Diese war vom Robert-Koch-Institut im Januar 2022 als Hochrisikogebiet ausgewiesen worden. Am Abflugtag lag dort die Inzidenz bei 377,7 und in Deutschland bei 878,9. Rund eine Woche nach Beendigung der Reise war die Inzidenz in der Dominikanischen Republik auf 72,5 gefallen und in Deutschland auf 1.465,4 gestiegen. Im direkten Anschluss an die Reise wurde die Kl\u00e4gerin positiv auf Corona getestet und legte der Arbeitgeberin eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vor. Diese erkannte die Beklagte nicht an und leistete f\u00fcr den ausgewiesenen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung. Die Kl\u00e4gerin sei mangels Symptomen nicht arbeitsunf\u00e4hig gewesen und habe die Erkrankung durch ihren Reiseantritt schuldhaft herbeigef\u00fchrt. Mit ihrer Klage macht die Kl\u00e4gerin vor Gericht erfolgreich Entgeltfortzahlung geltend.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht f\u00fchrt aus, dass ein Arbeitnehmer auch dann arbeitsunf\u00e4hig ist, wenn er symptomlos Corona-positiv getestet ist und nicht im Homeoffice t\u00e4tig sein kann. Im \u00dcbrigen l\u00e4sst die Information der Kl\u00e4gerin an die Arbeitgeberin, dass es ihr ganz gut gehe, den hohen Beweiswert der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung nicht entfallen. Die gegen die Kl\u00e4gerin angeordnete Quarant\u00e4ne schlie\u00dft den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere hat die Kl\u00e4gerin ihre Arbeitsunf\u00e4higkeit auch nicht verschuldet. Dies setzt einen groben Versto\u00df gegen das Eigeninteresse eines verst\u00e4ndigen Menschen voraus. Dies entspricht nicht der Wertung des&nbsp;\u00a7&nbsp;56&nbsp;Abs.&nbsp;1 Satz 4&nbsp;IfSG. Jedenfalls dann, wenn die Inzidenzwerte im Urlaubsgebiet nicht deutlich \u00fcber den Inzidenzwerten des Wohn- und Arbeitsortes&nbsp;bzw.&nbsp;der Bundesrepublik Deutschland liegen, verst\u00f6\u00dft der Arbeitnehmer nicht in grober Weise gegen sein Eigeninteresse. Die Reise in das Hochrisikogebiet geht in diesen F\u00e4llen nicht \u00fcber das allgemeine Lebensrisiko hinaus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Berufung ist wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zugelassen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 27.06.2022 &#8211; 5 Ca 229 f\/22<br>Quelle: Arbeitsgericht Kiel, Pressemitteilung vom 20.07.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[6,5,125,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/830"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=830"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/830\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":831,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/830\/revisions\/831"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=830"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=830"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=830"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}