{"id":824,"date":"2022-07-23T11:35:14","date_gmt":"2022-07-23T09:35:14","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/?p=824"},"modified":"2022-08-03T10:41:46","modified_gmt":"2022-08-03T08:41:46","slug":"824","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/2022\/07\/23\/824\/","title":{"rendered":"BAG: K\u00fcndigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begr\u00fcndung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm t\u00e4tigen Arbeitnehmern im \u00dcbrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beklagte ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und betreibt unter anderem ein Krankenhaus in Dortmund. Die Kl\u00e4gerin war bei ihr bis Mitte 2014 als Hebamme besch\u00e4ftigt. Im Anschluss daran machte sie sich selbst\u00e4ndig. Im September 2014 trat die Kl\u00e4gerin aus der katholischen Kirche aus. Bei einem neuerlichen Einstellungsgespr\u00e4ch im Fr\u00fchjahr 2019 wurde ihre Zugeh\u00f6rigkeit zur katholischen Kirche nicht thematisiert. Den ihr \u00fcbersandten und vom Krankenhaus bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag reichte die Kl\u00e4gerin zusammen mit einem Personalfragebogen bei Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses an die Personalabteilung der Beklagten zur\u00fcck. In dem Personalfragebogen hatte die Kl\u00e4gerin den Austritt aus der katholischen Kirche angegeben. Nachdem Gespr\u00e4che mit dem Ziel, sie wieder zu einem Eintritt in die katholische Kirche zu bewegen, erfolglos blieben, k\u00fcndigte die Beklagte das Arbeitsverh\u00e4ltnis der Parteien mit Schreiben vom 26. Juli 2019 zum 31. August 2019. Die Beklagte besch\u00e4ftigt in ihrem Krankenhaus konfessionslose Mitarbeiter, die nicht zuvor katholisch waren, auch als Hebammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Arbeitsgericht hat der K\u00fcndigungsschutzklage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Verfahren \u00fcber die Revision der Kl\u00e4gerin ausgesetzt und den EuGH um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts ersucht. Es bedarf der Kl\u00e4rung, ob die Ungleichbehandlung der Kl\u00e4gerin mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren, vor dem Hintergrund des durch Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union und die Richtlinie 2000\/78\/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f\u00fcr die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf gew\u00e4hrleisteten Schutzes vor Diskriminierungen ua. wegen der Religion gerechtfertigt sein kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.07.2022 \u2013 2 AZR 130\/21 (A) \u2013<br>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.09.2020 \u2013 18 Sa 210\/20 <br>Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 28\/22 vom 21.07.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[47,6,5,45,95],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=824"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":834,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824\/revisions\/834"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-stein-sonntag.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}